Lizenz auf neuen Besitzer übertragen

Eine LS-POS-Lizenz auf einen neuen Besitzer übertragen

Die Übernahme einer Kassenlizenz durch einen neuen Eigentümer ist, u. a. aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, ein komplexer Vorgang, welcher sich von Fall zu Fall unterscheiden kann. Die nachfolgende Liste ist daher allgemein gehalten. Im Einzelfall kann es Abweichungen geben. Im Falle eines Lizenzverkaufs oder Übertrags (z. B. auf einen Geschäftspartner) geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit wir den Vorgang mit Ihnen zusammen durchgehen und eventuelle Abweichungen aufzeigen können.

  • Für die Übertragung einer LS-POS-Lizenz auf einen neuen Eigentümer berechnen wir im Normalfall eine Bearbeitungsgebühr von 150,-€/netto pro Lizenz.
  • Wir benötigen vom bisherigen Eigentümer ein Dokument, welches die Übertragung der Kassenlizenz (oder den Verkauf des Kassen-PCs mit Software oder des Ladens mitsamt Einrichtung, usw.) an den neuen Eigentümer bestätigt. Das kann eine Rechnung, ein Kaufvertrag oder einfach ein selbst aufgesetztes Schriftstück mit Firmenstempel/Unterschrift beider Vertragspartner als eingescannte PDF-Datei sein. Die PDF-Datei senden Sie bitte an unsere bekannte Support-Mail-Adresse. Wichtig ist, dass Verkäufer und Käufer auf dem Dokument ersichtlich sind.
  • Bitte geben Sie uns per Mail Bescheid, ob die Gebühr durch den alten oder neuen Eigentümer entrichtet werden soll.
  • Sie erhalten dann eine Rechnung
  • Die Umschreibung erfolgt erst nach Begleichung der Gebühren.
  • Für den bisherigen Eigentümer:
    • Es müssen sämtliche lokal gespeicherten Daten (z. B. die Wawi-Datenbank, Länderspezifische Exports vom EFR bzw. das EFR selbst) vom Kassen-PC gesichert und entsprechend aufbewahrt werden
    • In DE muss die TSE entsprechend der rechtlichen Fristen zusammen mit den Unterlagen aufbewahrt werden
    • In AT muss die Kasse im EFR stillgelegt und bei FinanzOnline abgemeldet werden
    • In DE/AT muss die Kasse im EFSTA-Portal deaktiviert werden, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden
    • Wenn Sie keine weiteren Kassen bei EFSTA angemeldet haben, denken Sie bitte daran, Ihren Vertrag bei EFSTA zu kündigen
  • Für den neuen Eigentümer:
    • Bitte registrieren Sie sich sich in unserem Shop als neuer Kundehttps://www.luwosoft-shop.de/registrieren.php
    • In DE/AT beachten Sie bitte zusätzlich die folgende Anleitung: https://www.luwosoft-support.de/258051-Aenderung-der-UStID-der-eigenen-Firma
      • LS-POS verwendet für die Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien der KassenSichV eine zusätzliche Software namens EFSTA EFR.
        Für die Nutzung dieser Middleware fallen geringe externe Kosten an.
        Bitte lesen Sie sich dazu die Seite https://www.luwosoft-support.de/624930-LS-POS-und-EFSTA durch.
        Auf dieser Seite finden Sie (oberhalb der Paketpreise) auch den Link zum "Onboarding" bei EFSTA, um den Vertrag für die Middleware abzuschließen.
      • Da die Rechnungstellung von EFSTA selbst übernommen wird (Österreichisches Unternehmen) ist für die EFSTA-Registrierung unbedingt eine UStID nötig. Die einfache Steuernummer ist leider nicht ausreichend. Hat der Endkunde keine UStID und muss Luwosoft die Rechnungstellung für EFSTA übernehmen, müssen wir hierfür leider eine Gebühr von nto. 50,- € zusätzlich in Rechnung stellen. Die Beantragung einer UStID in Deutschland ist kostenfrei und innerhalb weniger Tage erledigt. Siehe BZSt-FAQ zur UStID.
    • U. U. muss die Subscription für Programmupdates verlängert werden - diese kostet 120€/netto pro Jahr und Kassenlizenz und wird ab dem Ablaufdatum der bisherigen Subscription berechnet.
    • Sie erhalten von uns eine neue Kassenlizenz, ausgestellt auf Ihren Namen.
    • Die neue Kassenlizenz muss am Tag der Übernahme auf dem Kassen-PC eingespielt werden.