Liebe Kunden,
nachfolgend finden Sie den Newsletter unseres Partners efsta vom 02.07.2024 mit Informationen zur anstehenden Meldepflicht für Kassensysteme und TSEs:
Wichtige Informationen zur neuen Meldepflicht in Deutschland 2025
Aktuelle Änderungen zur Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, ihre eingesetzten elektronischen Kassensysteme und TSEs den zuständigen Behörden zu melden. Dies geht auf das Update des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 28. Juni 2024 zurück.
Wichtige Fristen und Anforderungen:
- Meldeschluss: Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Betroffene Systeme: Dazu zählen elektronische Kassensysteme gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV und die eingesetzten TSEs.
- Mitteilungspflicht: Auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler unterliegen dieser Meldepflicht.
- Außerbetriebnahme: Auch die Abmeldung oder Außerbetriebnahme von Systemen muss erfasst und gemeldet werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf folgender Seite:
https://www.efsta.eu/newsletter/de-meldepflicht-fur-2025
Übermittlungswege:
- Die elektronische Datenübermittlung ist ab dem 1. Januar 2025 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle möglich.
- Alle Systeme einer Betriebsstätte müssen einheitlich in einem XML-Datenfile gemeldet werden.
Wie unterstützt Sie efsta hierbei?
- Im efsta Portal sind alle relevanten Daten zur Meldung bereits erfasst, einschließlich der Seriennummern der Kassensysteme und TSEs sowie deren Kauf- und Inbetriebnahmedaten.
- Ab 1. Januar 2025 bieten wir einen XML-Datenexport an, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Upload über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ermöglicht.
Wir werden Sie rechtzeitig vor dem Start der Meldepflicht über weitere Details und Optimierungen informieren, um einen korrekten Datenexport sicherzustellen.